Klasse A

Leistungsbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

 

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Befristung:
Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss:
Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Sonstiges:
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

Sonderfahrten Klasse A:
bei Ersterwerb : 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn , 1Dunkelfahrt

Dauer der Fahrprüfung:

60 Minuten